CK - Washington. Der Abgeordnete
Knollenberg legte am 13. Mai
2004 den Bundesmarkenrechtsreformentwurf H.R. 4358 vor. Der
Stop
Counterfeiting in Manufactured Goods Act wendet sich gegen mit vorgeblichen
Marken
gekennzeichnete Imitate. Er sieht die Vernichtung nicht nur der Imitate,
sondern auch der zu ihrer Herstellung genutzen Geräte vor. Außerdem
klärt er, dass die Verwendung vorgeblicher Marken auf Verpackungen,
Hängern und Etiketten unter die Strafbestimmungen von 18 USC § 2320
fallen.
Diese Regel gilt auch für nicht mit dem Produkt verbundene, sondern
davon getrennte, aber für diese Verwendung geeignete, unechte
Kennzeichen.
Das Strafrecht soll auch gestählt werden, indem es auf die Schuldfrage
nicht mehr ankommen soll. Da subjektiven Tatbestandsmerkmalen
ohnehin meist keine besondere Bedeutung im amerikanischen Strafrecht
zugemessen wird, ist dieser kleine Schritt wenig verwunderlich.
Joe
Knollenberg
möchte mit diesem Entwurf auch den US-Verhandlern bi- und multilateraler
Handelsabkommen ein Mittel geben, Gleiches von anderen Staaten zu fordern. Wie
das
Bureau of National Affairs im BNA
Executive Daily Reporter, Nr. 93/2004, A-5 berichtet, begrüßt die
International AntiCounterfeiting Coalition
Inc. den Entwurf, der an den
Rechtsausschuss des
Hauses weitergeleitet wurde.
Aftermarket News sieht im Entwurf ein Mittel zum Schutze der
Public Health.