• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 16. Mai 2004

Letter of Intent als Vertrag  

EW - Düsseldorf.   Bei unseren Berichten - Articles & Reports erörtert die Verfasserin anhand der Berufungsentscheidung des United States Court of Appeals for the Second Circuit im Fall SCS Communications v. The Herrick Company insbesondere die Frage, wann bereits ein sogenannter Letter of Intent einen rechtsverbindlichen, durchsetzbaren Vertrag konstituiert. Der Bericht geht zudem auf die für diese Frage wegweisende Berufungsentscheidung im Fall Texaco v. Pennzoil ein.


Sonntag, den 16. Mai 2004

Marken: Alles kaputt  

CK - Washington.   Der Abgeordnete Knollenberg legte am 13. Mai 2004 den Bundesmarkenrechtsreformentwurf H.R. 4358 vor. Der Stop Counterfeiting in Manufactured Goods Act wendet sich gegen mit vorgeblichen Marken gekennzeichnete Imitate. Er sieht die Vernichtung nicht nur der Imitate, sondern auch der zu ihrer Herstellung genutzen Geräte vor. Außerdem klärt er, dass die Verwendung vorgeblicher Marken auf Verpackungen, Hängern und Etiketten unter die Strafbestimmungen von 18 USC § 2320 fallen.

Diese Regel gilt auch für nicht mit dem Produkt verbundene, sondern davon getrennte, aber für diese Verwendung geeignete, unechte Kennzeichen. Das Strafrecht soll auch gestählt werden, indem es auf die Schuldfrage nicht mehr ankommen soll. Da subjektiven Tatbestandsmerkmalen ohnehin meist keine besondere Bedeutung im amerikanischen Strafrecht zugemessen wird, ist dieser kleine Schritt wenig verwunderlich.

Joe Knollenberg möchte mit diesem Entwurf auch den US-Verhandlern bi- und multilateraler Handelsabkommen ein Mittel geben, Gleiches von anderen Staaten zu fordern. Wie das Bureau of National Affairs im BNA Executive Daily Reporter, Nr. 93/2004, A-5 berichtet, begrüßt die International AntiCounterfeiting Coalition Inc. den Entwurf, der an den Rechtsausschuss des Hauses weitergeleitet wurde. Aftermarket News sieht im Entwurf ein Mittel zum Schutze der Public Health.


Sonntag, den 16. Mai 2004

VoIP und Behinderung  

CK - Washington.   Das Bundestelekommunikationsaufsichtsamt in Washington, Federal Communications Commission, kündigte am 14. Mai 2004 im Federal Register eine Accessibility-Anhörung am 7. Mai 2004 an. Ziel der Anhörung, zu der die Öffentlichkeit eingeladen wurde, ist die Vereinbarkeit von Voice over IP mit den Anforderungen Behinderter. Obwohl die Ankündigung zu spät erscheint, sei auf die VoIP-Webseite der FCC verwiesen, die nützliche Informationen zum Thema enthält, einschließlich Links zu Materialien und Stellungnahmen des Amtes zum Thema. Die Ergebnisse dieser Anhörung sollten demnächst dort erscheinen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.