Nasses Hemd
CK - Washington. Allerorten führen Webseiten den Fall des nassen
Hemdes der im Urlaub frohlockenden Fernsehansagerin Bosley an, ohne der
spannenden Frage des zulässigen Eingriffs in die
gewerbliche Meinungsfreiheit im Rahmen einer einstweiligen Verfügung
nachzugehen, weshalb nun der staubtrockene Verweis auf Bosley
v. WildWetT.com,, entschieden vom Bundesberufungsgericht des
Sechsten Bezirks, AZ. 04-3428, folgt.