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Dienstag, den 18. Mai 2004

911-Bericht: New York

 
CK - Washington.   Lediglich auf die Angriffe auf das World Trade Center am 11. September 2001 bezieht sich der heute veröffentlichte Bericht der Mitarbeiter des Bundesuntersuchungsausschusses. Der Ausschuss stellte vor allem fest, dass die Telekommunikationsschwierigkeiten der Rettungseinheiten zu schweren, potenziell vermeidbaren Verlusten führten. Beispielsweise erfuhren die Einheiten im Nordturm nicht, dass der Südturm eingestürzt war und den zweiten Turm dasselbe Schicksal erwartete.

Der neue 9/11-Bericht liegt bei Findlaw nur als PDF. Ein Verzeichnis aller Untersuchungsergebnisse der National Commission on Terrorist Attacks on the United States befindet sich beim Ausschluss. Er setzt die Untersuchung mit Anhörungen in New York City fort.



Embargobruch: Handelssperre

 
CK - Washington.   Deutsche Unternehmen sind seit dem Beginn der neuziger Jahre vorsichtig geworden, wenn es um Ausfuhren amerikanischer Produkte oder um Wiederausfuhren, einschließlich deutscher Waren mit amerikanischen Teilen, in Embargoländer geht. Sie beachten die deutschen wie die US-Bestimmungen. Letztere werden heute vom Bureau of Industry and Security verwaltet. Dieses Amt hat heute eine Handelssperre gegen Arian Transportvermittlungs GmbH in Köln im Wege eines verwaltungsrechtlichen Versäumnisurteils erlassen. Mit ihm wird Unternehmen, aber auch natürlichen Personen verboten, mit dieser Firma in Bezug auf amerikanische Waren und Informationen zusammenzuarbeiten. Die Handelssperre wirkt 10 Jahre, wenn das Versäumnisurteil nicht aufgehoben wird, und wird mit der Ausfuhr von Rechnern und Verschlüsselungssoftware in den Iran im Jahre 1999 unter Verstoß gegen den Export Administration Act of 1979, i.n.F., 50 U.S.C. app. 2401-2420 (2000) begründet.

Angesichts dieser Entwicklung sei nochmals auf die Einbeziehung Syriens in die besonders behandelten Embargolistenstaaten hingewiesen.



Transatlantischer Außenhandel

 
ASG - Washington.   Die Konrad Adenauer Foundation hatte zum Luncheon Foum mit Dr. Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des BDI, und Frank Vargo, Vice President for International Economic Affairs der National Association of Manufacturers (NAM), zum spannenden Thema Trade War or Transatlantic Market Place geladen.

Beide Referenten sprachen zwar offensichtlich über unterschiedliche Themen - interessant war es aber dennoch, oder vielleicht gerade weil.

Während Dr. von Wartenberg aus einer mikroökonomischen Position den Dollar gegenüber dem Euro für deutlich unterbewertet hielt und darauf abstellte, dass für die Unternehmen verlässliche Wechselkurse wichtig seien, nahm Herr Vargo eine makroökonomische Position ein. Er argumentierte historisch, dass der Dollar noch immer weit überbewertet sei. Ein Risiko der Überbewertung sieht Frank Vargo darin, dass diese zu protektionistischen Maßnahmen führen kann, wie die Trade Acts von 1974 und 1988 bewiesen.

Beide schienen sich jedoch darin einig zu sein, dass sich Intervention de Staaten in den Wechselkursmechanismus verbieten.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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