Schiedsverfahren gegen Bund
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Feds Gamble,
Lose Under
FAA in CAFC
CK - Washington. Der Bund erwarb einen Gesellschaftsanteil an einer
Spielhölle durch Einziehung. Nach den Gesellschaftsstatuten werden
Streitfälle schiedsgerichtlich gelöst. Nach neunjähriger
Teilhaberschaft des Bundes entwickelte sich ein Streit zwischen den
Gesellschaftern. Der Bund wandte sich gegen die Anrufung des Schiedsgerichts,
denn die Statuten seien auf ihn nicht anwendbar und er habe keinen
Immunitätsverzicht erklärt.Feds Gamble,
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FAA in CAFC
Etwas erregt entschied am 10. Mai 2004 das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk im Fall George G. Hardie, Kard King, Inc. and Park Place Associates, Ltd. v. United States, Az: 04-5026, -5035, gegen den Bund, weil er durch die Einziehung des Gesellschaftsanteils vertragsrechtlich an die Stelle des vormaligen Teilhabers trat, die Immunitätsregelungen keine Anwendung finden und der maßgebliche Federal Arbitration Act eindeutig die Verbindlichkeit der Schiedsklausel, die zwischen den ursprüglichen Gesellschaftern nach Feststellung des Gerichts wirksam vereinbart war, regelt, der nun auch der Bund unterworfen ist.