In 1931, a young Rhode Island lawyer ... came to Washington ... He had earned the highest grades at Harvard Law School and possessed a force of personality to match his intellect. A brilliant lawyer, wily political operator, and likable rogue, Corcoran would become the most important and valued strategist in FDR's inner circle. After leaving government, Corcoran would virtually establish modern lobbying and influence peddling as we know it.Und in einer Kritik:
Corcoran was the first "super-lobbyist," ...; the first person to fully understand the symbiotic relationship between the executive branch, the Congress, and corporate America. ... Despite his lasting influence his story is little known today.
The life and adventures of Tommy the Cork, from serving as a clerk to Oliver Wendell Holmes to helping United Fruit find ways to overthrow the government of Guatamala, make for one of the most intriguing Washington books in years.Letzteres passt zum Feiertag, dem Veteran's Day am Montag. Ich hoffe, Ersteres bleibt eher in Erinnerung, denn Tim ist mein Partner. Der Spitzname stammt übrigens von Roosevelt.
Volkswagen of America, Inc. beantragt mit dem im Bundesanzeiger vom 28. Mai 2004 erörterten Antrag eine Befreiung von den Sicherheitsbestimmungen S4.2.2(a) of 49 CFR 571.114, Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS) No. 114, wegen einer als minimal beschriebenen Auswirkung auf die Sicherheit bei einigen Modellen. Der Antrag wird mit einem Fehler- und Verletzungbericht nach 49 CFR Part 573 gestellt.
Nach erster Prüfung verkündet das dem Transportministerium zugeordnete Amt unter dem Aktenzeichen NHTSA-2004-17902 die nun der Öffentlichkeit gewährte Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese kann über www.regulations.gov bis zum 28. Juni 2004 wahrgenommen werden. Aufgrund weiterer Prüfung wird die NHTSA anschließend eine Entscheidung treffen, die auch einen Rückruf betroffener Fahrzeuge bedeuten könnte, und wiederum im Bundesanzeiger verkünden.
In mancherlei Hinsicht, insbesonders im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit, ähnelt das Verfahren mithin dem Verordnungssetzungsverfahren. Dieser Ablauf kann auch als Beispiel für andere, aber nicht alle Bundesministerien und Oberste Bundesbehörden gelten. Grundsätzlich ist wie immer in den USA zu beachten, dass in den 50 Einzelstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico, den Virgin Islands und sonstigen Territorien jeweils nach Ortsrecht verfahren wird.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.