Wettbewerbsverbot zu eng
CK - Washington. Am 25. Mai 2004 entschied das Bundesberufungsgericht des
achten Bezirks in The Hardesty Co., Inc. v. Williams, Az.: 03-1915 über die Wirkung eines vertraglichen Wettbewerbsverbots beim Unternehmensverkauf. Das Verbot enthielt keine Bestimmung über das Verpachten eines Grundstücks an Wettbewerber der Käuferin.
Obwohl die Nichtigkeit von Wettbewerbsverboten vermutet wird, behielt die Klausel ihre Wirksamkeit, da sie zulässige gewerbliche Eingrenzungen bezweckt. Auf die Pacht war sie jedoch nicht zu erstrecken, da die Klausel keine anwendbare Regelung enthielt, obwohl eine Einbeziehung den Parteien möglich war, und das Gericht keine Veranlassung sah, den klaren Vertragstext auszulegen.
Obwohl die Nichtigkeit von Wettbewerbsverboten vermutet wird, behielt die Klausel ihre Wirksamkeit, da sie zulässige gewerbliche Eingrenzungen bezweckt. Auf die Pacht war sie jedoch nicht zu erstrecken, da die Klausel keine anwendbare Regelung enthielt, obwohl eine Einbeziehung den Parteien möglich war, und das Gericht keine Veranlassung sah, den klaren Vertragstext auszulegen.