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Mittwoch, den 02. Juni 2004

Wettbewerbsverbot zu eng  

CK - Washington.   Am 25. Mai 2004 entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in The Hardesty Co., Inc. v. Williams, Az.: 03-1915 über die Wirkung eines vertraglichen Wettbewerbsverbots beim Unternehmensverkauf. Das Verbot enthielt keine Bestimmung über das Verpachten eines Grundstücks an Wettbewerber der Käuferin.

Obwohl die Nichtigkeit von Wettbewerbsverboten vermutet wird, behielt die Klausel ihre Wirksamkeit, da sie zulässige gewerbliche Eingrenzungen bezweckt. Auf die Pacht war sie jedoch nicht zu erstrecken, da die Klausel keine anwendbare Regelung enthielt, obwohl eine Einbeziehung den Parteien möglich war, und das Gericht keine Veranlassung sah, den klaren Vertragstext auszulegen.


Mittwoch, den 02. Juni 2004






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.