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Dienstag, den 08. Juni 2004

Rechtsfragen zum Honigtopf

 
Overview
Honeypot
Legality
CK - Washington.   Richard Salgado vom US-Justizministerium steuert ein Kapitel zum Honigtopfrecht (PDF) zu einem noch unveröffentlichten Buch bei. Honigtöpfe präsentieren je nach Ort und Funktion unterschiedliche Rechtsfragen.

Das Aufstellen von Fallen für Server-Benutzer, die unerlaubte Zwecke verfolgen können und bei der Ausübung von Untaten beobachtet werden, kann gelegentlich selbst rechtswidrig sein. Dies gilt, obwohl die Honigtopftechnik in der Regel nicht aktiv anlockt und verführt und lediglich das Ziel verfolgt, aus der Beobachtung geübter Server-Angreifer zu lernen, um dann Abwehrsysteme gegen unbefugte Eingriffe zu entwickeln.



Bonus für Steuerscheue

 

CK - Washington.   H.R. 4520 soll als Bundesgesetzesentwurf endlich den Exportsteuerrabatt legalisieren, den sowohl die E.U. als auch die WTO kritisieren. Da fällt einigen Abgeordneten ein, dass man ja noch einen Bonus für den kleinen Mann einführen kann.

Nun soll vom bundesbesteuerten Einkommen nicht nur wie bisher die einzelstaatliche Einkommensteuer abgesetzt werden können, sondern auch die einzelstaatlich entrichtete Umsatzsteuer, und zwar nach Wahl des Steuerkunden - so bezeichnet die IRS die Zahler heute - das jeweils Höhere. Belohnt werden damit nicht nur die Bewohner der Staaten Texas, Florida, Tennessee, Wyoming, Washington, South Dakota und Nevada, in denen es keine einzelstaatliche Einkommensteuer gibt, sondern auch die Steuerflüchtigen, die in anderen Staaten arbeiten oder leben, aber einen Wohnsitz in jenen Staaten angeben.

Eigentlich sollte der Bonus in der gegenwärtigen Form ausreichen: Wer keine Steuer zahlt, braucht keine Gutschrift; er geniesst die Steuerfreiheit und schweigt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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