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Mittwoch, den 16. Juni 2004

Kalter Kuba Krieg

 
CK - Washington.   Der Kalte Krieg mit Kuba dauert an. Mit heutiger Anordnung im Bundesanzeiger erlischt die Gültigkeit aller derzeit gültigen Ausreisevisen zum Besuch Kubas für Familienzwecke. Zuständig ist das Office of Foreign Asset Control im Schatzamt. Für Reisen nach dem 30. Juni müssen neue Visen beantragt werden. Rechtssystematisch handelt es sich bei den Visen um Ausnahmegenehmigungen, Geld in Kuba auszugeben.



Herero gegen Deutsche Bank

 
CK - Washington.   Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den District of Columbia vom 11. Juni über die Berufung des Stammes der Herero aus Namibien gegen die Deutsche Bank und Woermann Line ist nun bekannt geworden. Die Urteilsbegründung in Sachen Herero People's Reparations Corp. v. Deutsche Bank A.G. and Woermann Line, d/b/a Deutsche Afrika-Linien GmbH & Co., Az. 03-7110, stellt eine praktische Einführung in die Komplexität paralleler Gerichtsordnungen dar. Die Klage war im einzelstaatlichen Gericht eingereicht und auf Parteiantrag an das Bundesgericht der ersten Instanz verlegt worden. In der Berufung streiten sich die Parteien um die Frage, ob der Fall nicht zurückverlegt werden kann. Dem Herero-Argument, es liege kein bundesrechtlicher Rechtsstreit vor, hält das Gericht entgegen, dass der Alien Tort Act in 28 USC §1350 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Ausübung der Bundesgerichtshoheit bietet.

Eine zweite Frage berührt die Gerichtshoheit: Wenn das Gericht nach lokalem Recht unzuständig ist, darf es dennoch eine aus internationalem Recht abgeleitete "universale" Gerichtsbarkeit, in diesem Fall über die Woermann Line, die jeglicher Beziehungen zum Bundesbezirk entbehrt, ausüben? Das Berufungsgericht entscheidet diese Frage nicht, indem es sich mit dem Hinweis darauf, dass die selbst im Bejahungsfalle erforderliche Zustellung unmöglich sei, aus der Schlinge zieht.

Diese Entscheidung erging vor der hier bereits erörterten Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Sachen F. Hoffman-LaRoche, LTD. v Empagran S.A. vom Montag, nach welcher die Ausübung der amerikanischer Gerichtshoheit für Fälle mit rein ausländischem Sachverhalt fraglicher denn je geworden ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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