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Donnerstag, den 17. Juni 2004

Sicherheit im Internet  

CK - Washington.   Selbst der Kongress erkennt die Bedeutung der Sicherheit im Internet für Bundesinstitutionen. Zu Verbesserung der Lage der Nation legte der Abgeordnete Adam Putnams als Vorsitzender des Ausschusses im Repräsentantenhaus für Government Reform Technology, Information Policy, Intergovernmental Relations and the Census nun die Gesetzesvorlage H.R. 4570 vor, die den Clinger-Cohen Act of 1996 entsprechend anpasst. Nach dem Gesetz sind IT-Investitionen in Bundesäntern an Ziele anzuknüpfen; ein geordnetes Auswahl- und Beschaffungsverfahren ist erforderlich. Diesen Vorgaben soll nun die Pflicht zur Einbindung von Sicherheitsmaßnahmen beigesellt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.