Sosa beschränkt den ATCA
CK - Washington. Unter den zahlreichen Kommentaren und Auslegungen der Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs in Sachen Sosa v. Alvarez-Machain findet sich die Stimme von Anthoney Sebok mit dem lesenswerten Bericht The Alien Tort Claims Act: How Powerful a Human Rights Weapon Is It?. Sebok schlägt den Mittelweg ein: Sosa führe nicht zur Quasi-Abschaffung des Alien Tort Claims Act und gebe auch nicht ausländischen Opfern jedweder Statur ein Mittel zur Klage in den USA wegen ausländischer Menschrechtsverstöße.
Vielmehr lege die Entscheidung einen Grundstein für künftige Entscheidungen, in denen der Supreme Court festlegen kann, ob der Alien Tort Claims Act wirklich nur auf die Piraterie beschränkt ist, die der Kongress als Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts vor Augen hatte, oder ob der Act den heute geltenden Normen des Völkerrechts angepasst werden darf. Im letzteren Falle würde das Gesetz auf Menschenrechtsverletzungen modernster Auslegung anwendbar sein. Leider habe das Gericht in Sosa nicht einmal einen Trend erkennen lassen, sondern lediglich bestimmt, welche Art von Verstoß nicht unter ATCA falle: eine Entführung im Einzelfall. Im Hinblick auf das Erfordernis einer völkerrechtswidrigen Kampagne, die über den Einzelfall hinausgeht, ist Sebok sicherlich zuzustimmen. Von diesem Merkmal wird der Supreme Court nicht mehr leicht abrücken können.
Vielmehr lege die Entscheidung einen Grundstein für künftige Entscheidungen, in denen der Supreme Court festlegen kann, ob der Alien Tort Claims Act wirklich nur auf die Piraterie beschränkt ist, die der Kongress als Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts vor Augen hatte, oder ob der Act den heute geltenden Normen des Völkerrechts angepasst werden darf. Im letzteren Falle würde das Gesetz auf Menschenrechtsverletzungen modernster Auslegung anwendbar sein. Leider habe das Gericht in Sosa nicht einmal einen Trend erkennen lassen, sondern lediglich bestimmt, welche Art von Verstoß nicht unter ATCA falle: eine Entführung im Einzelfall. Im Hinblick auf das Erfordernis einer völkerrechtswidrigen Kampagne, die über den Einzelfall hinausgeht, ist Sebok sicherlich zuzustimmen. Von diesem Merkmal wird der Supreme Court nicht mehr leicht abrücken können.