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Montag, den 12. Juli 2004

Sosa beschränkt den ATCA  

CK - Washington.   Unter den zahlreichen Kommentaren und Auslegungen der Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs in Sachen Sosa v. Alvarez-Machain findet sich die Stimme von Anthoney Sebok mit dem lesenswerten Bericht The Alien Tort Claims Act: How Powerful a Human Rights Weapon Is It?. Sebok schlägt den Mittelweg ein: Sosa führe nicht zur Quasi-Abschaffung des Alien Tort Claims Act und gebe auch nicht ausländischen Opfern jedweder Statur ein Mittel zur Klage in den USA wegen ausländischer Menschrechtsverstöße.

Vielmehr lege die Entscheidung einen Grundstein für künftige Entscheidungen, in denen der Supreme Court festlegen kann, ob der Alien Tort Claims Act wirklich nur auf die Piraterie beschränkt ist, die der Kongress als Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts vor Augen hatte, oder ob der Act den heute geltenden Normen des Völkerrechts angepasst werden darf. Im letzteren Falle würde das Gesetz auf Menschenrechtsverletzungen modernster Auslegung anwendbar sein. Leider habe das Gericht in Sosa nicht einmal einen Trend erkennen lassen, sondern lediglich bestimmt, welche Art von Verstoß nicht unter ATCA falle: eine Entführung im Einzelfall. Im Hinblick auf das Erfordernis einer völkerrechtswidrigen Kampagne, die über den Einzelfall hinausgeht, ist Sebok sicherlich zuzustimmen. Von diesem Merkmal wird der Supreme Court nicht mehr leicht abrücken können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.