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Dienstag, den 13. Juli 2004

Patriot Act gut, Kritik schlecht

 
CK - Washington.   Dem Kongress hat heute Bundesjustizminister Ashcroft seinen Bericht zur Wirksamkeit des Patriot Act vorgelegt und dazu eine persönliche Stellungnahme veröffentlicht, die das Gesetz verteidigt und Kritik mit dem Hinweis auf den Kriegszustand des Landes zurückweist. Über die mannigfaltigen Vorteile des Patriot Act soll auch die Webseite lifeandliberty.gov des Ministeriums aufklären. Diese Aktivitäten werden von vielen Amerikanern wie das Gesetz selbst als Missgeburten angesehen und ernten dem Minister einen Hagel von Verfluchungen, die in Ländern ohne Meinungsfreiheit amerikanischer Prägung als Beleidigungen verfolgt werden könnten, andererseits aber auch vom Vizepräsidenten im Kongress gegen Kritiker eingesetzt werden.



Versäumnisurteil gegen PLO

 
CK - Washington.   Das Bundesgericht in Providence, Rhode Island, erließ am Montag ein Versäumnisurteil gegen Palestina und die Palestine Liberation Organization über einen Schadensersatzbetrag von $116 Mio. Derselbe Betrag war den Angehörigen einer amerikanisch-israelischen Familie gegen die Hamas-Bewegung zugesprochen worden, die dasselbe Gericht für den Mord an der Familie in Israel verantwortlich machte. Palestina und die PLO sollen nach dem neuen Urteil die Verantwortung für das Urteil gegen die Hamas übernehmen.

Da die Anknüpfungspunkte an die US-Gerichtshoheit lediglich die Staatsangehörigkeit eines ermordeten Familienmitglieds und der Kanzleisitz des Klägeranwalts zu sein scheinen, folgt dieses Urteil nicht dem Trend, den der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten für Klagen ohne Tatsachenbezug zu den USA jüngst aufgezeigt hat. Außerdem ist den Nachrichtenberichten zum Fall Yaron und Efrat Ungar kein Anhalt für eine Ausnahme vom Staatensouveränitäts- und -immunitätsrecht des Foreign Sovereign Immunity Act zu entnehmen, den das Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeitsermittlung von Amts wegen prüfen muss. Erst nach einer Veröffentlichung der Entscheidung oder im Berufungsverfahren werden sich die resultieren Fragen klären lassen. Versäumnisurteilen fehlt erfahrungsgemäß eine Begründung, obwohl in besonderen Fällen, beispielsweise bei nachfolgender Anerkennung und Vollstreckung im Ausland, das Gericht eine Spezifizierung der zugesprochenen Schadensersatzsummen -und typen vornehmen kann.



Nachprüfung von Ablehnungsbescheiden

 
CK - Washington.   Das Urheberrechtsamt, eine Behörde in der Kongressbibliothek, verkündet heute einen Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger. Sie beabsichtigt, eine Verordnung über die Nachprüfung abgelehnter Urheberrechtseintragungsanträge nach 37 Code of Federal Regulations 202, 211 und 212 einzuführen. Dazu soll ein Review Board eingerichtet werden. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, den Entwurf bis zum 13. September 2004 zu kommentieren, um ihn zu optimieren. Weniger als zwei Prozent der Anträge auf Eintragung nach 17 USC §411(a) werden im Durchschnitt abgelehnt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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