Nachprüfung von Ablehnungsbescheiden
CK - Washington. Das Urheberrechtsamt, eine Behörde in der Kongressbibliothek, verkündet heute einen Verordnungsentwurf im Bundesanzeiger.
Sie beabsichtigt, eine Verordnung über die Nachprüfung abgelehnter Urheberrechtseintragungsanträge nach 37 Code of Federal Regulations 202, 211 und 212 einzuführen. Dazu soll ein Review Board eingerichtet werden.
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, den Entwurf bis zum 13. September 2004 zu kommentieren, um ihn zu optimieren. Weniger als zwei Prozent der Anträge auf Eintragung nach 17 USC §411(a) werden im Durchschnitt abgelehnt.