$66 Mio. für unzulässige Preisabsprache
SK - Washington. Das US-Justizministerium erließ eine Presseerklärung über die am 13. Juni 2004 getroffene Vereinbarung mit der Bayer AG. Der deutsche Hersteller von Kautschukchemikalien bekannte sich wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen für schuldig und erklärte sich zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von $66 Mio., umgerechnet 53 Mio. Euro, bereit. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung der Vereinbarung steht allerdings noch aus.
Für die der Bayer AG angelastete Verletzung des Sherman Antitrust Act, 15 U.S.C. §§ 1 ff. ist normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von $10 Mio. zu rechnen. Letztere kann jedoch bis zum zweifachen des durch die wettbewerbswidrige Handlung erlangten Gewinns bzw. bis zum zweifachen des verursachten Schadens erhöht werden, wenn diese Beträge die Maximalstrafe von $10 Mio. übersteigen.
Für die der Bayer AG angelastete Verletzung des Sherman Antitrust Act, 15 U.S.C. §§ 1 ff. ist normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von $10 Mio. zu rechnen. Letztere kann jedoch bis zum zweifachen des durch die wettbewerbswidrige Handlung erlangten Gewinns bzw. bis zum zweifachen des verursachten Schadens erhöht werden, wenn diese Beträge die Maximalstrafe von $10 Mio. übersteigen.