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Freitag, den 16. Juli 2004

$66 Mio. für unzulässige Preisabsprache

 
SK - Washington.   Das US-Justizministerium erließ eine Presseerklärung über die am 13. Juni 2004 getroffene Vereinbarung mit der Bayer AG. Der deutsche Hersteller von Kautschukchemikalien bekannte sich wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen für schuldig und erklärte sich zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von $66 Mio., umgerechnet 53 Mio. Euro, bereit. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung der Vereinbarung steht allerdings noch aus.

Für die der Bayer AG angelastete Verletzung des Sherman Antitrust Act, 15 U.S.C. §§ 1 ff. ist normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von $10 Mio. zu rechnen. Letztere kann jedoch bis zum zweifachen des durch die wettbewerbswidrige Handlung erlangten Gewinns bzw. bis zum zweifachen des verursachten Schadens erhöht werden, wenn diese Beträge die Maximalstrafe von $10 Mio. übersteigen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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