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Dienstag, den 20. Juli 2004

Immunität für Anwälte  

SK - Washington.   Gestern, am 19. Juli 2004, entschied das Bundesberufungsgericht des 3. Bezirks in Sachen Carino v. Stefan, Az.: 03-3679, dass ein von einer Gewerkschaft beauftragter Anwalt nicht wegen Schlechtleistung verklagt werden könne, wenn er ein Gewerkschaftsmitglied in einem Schiedsverfahren nur unzureichend vertritt. Einem Anwalt stehe nach dem Labor Managment Relation Act (LMRA), 29 U.S.C. Chapter 7 Immunität gegen Klagen dieser Art zu.

Das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies die Klage Carinos gegen Stefan aus dem oben genannten Grund zurück. Gemäß §301 (b) des LMRA könne nur gegen die Gewerkschaft selbst und ihr Vermögen geklagt werden, nicht jedoch gegen einzelne Mitglieder und deren Vermögen. Auch ein Anwalt, der im Namen der Gewerkschaft tätig werde, solle daher nicht für Handlungen haftbar gemacht werden, die er im Rahmen eines Tarifabkommens vornimmt.

Das Gericht hält sich damit an die ständige Rechtssprechung. Bereits 1962 hat der U.S. Supreme Court in seiner Entscheidung Atkinson v. Sinclair Refining Co. die entsprechende Vorschrift weit ausgelegt.


Dienstag, den 20. Juli 2004

Stellungnahmen gegen SPAM  

CK - Washington.   Die Bundesverbraucherschutzbehörde FTC hat die von der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen zur Umsetzung des CAN-SPAM-Gesetzes nach 16 CFR 316, Az. R411008, auf der amtlichen Webseite veröffentlicht. Der erste Kommentar wendet sich wegen Missbrauchsgefahr gegen die Einrichtung eines Verzeichnisses, in das sich Korrespondenten eintragen, die keine Werbe-EMail wünschen. Tatsächlich verfolgt die Regierung diesen Plan nun nicht weiter.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.