MC – Washington. Am 16. Juli entschied das Gericht des südlichen Bezirks von New York in
Ann Stauber u.a. v. The City of New York, dass entgegen der bisher herrschenden Praxis des NYPD, Taschen und Rucksäcke von Demonstranten bei der am 30. August bis zum 2. September andauernden Republican National Convention nicht einfach durchsucht werden können. Dies sei nur dann möglich, wenn Anzeichen dafür vorhanden seien, dass eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe und diese durch umfassende Durchsuchungen verringert werden könne. Das Gericht stellte aber klar, dass weniger aufdringliche Durchsuchungen, wie z.B. Metalldetektoren, nicht den
vierten Zusatzartikel der Verfassung verletzen.
Im übrigen seien Absperrungen zur Einzäunung der Demonstranten nur dann zulässig, wenn durch sie nicht der Zugang und die Teilnahme an der Demonstration grundlos beschränkt werde. Straßen und Gehwege dürften nicht einfach abgesperrt werden, ohne dass bekannt gegeben werde, wie man anderweitig zu dem jeweiligen Demonstrationsort gelangen könne.
Die Entscheidungen machen den schwierigen Balanceakt deutlich, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit in Einklang zu bringen.