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Donnerstag, den 22. Juli 2004

Gesetz zum Schutz vor Biowaffen  

MC – Washington.  Am 21. Juli unterzeichnete George Bush ein Gesetz zum Schutz vor Biowaffen Project BioShield Act of 2004, dessen Erlass er schon seit Januar 2003 anstrebte. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, der Industrie einen Anreiz zu geben, Arzneimittel z.B. Impfstoffe gegen Anthrax sowie Hilfsmittel und andere Produkte zu produzieren, für die es keinen kommerziellen Markt gibt. Um die Abnahme der Produkte garantieren zu können, wird der Regierung ein Betrag von $5,6 Milliarden für die nächsten 10 Jahre zur Verfügung gestellt.


Donnerstag, den 22. Juli 2004

Meinungs- und Versammlungsfreiheit  

MC – Washington.   Am 16. Juli entschied das Gericht des südlichen Bezirks von New York in Ann Stauber u.a. v. The City of New York, dass entgegen der bisher herrschenden Praxis des NYPD, Taschen und Rucksäcke von Demonstranten bei der am 30. August bis zum 2. September andauernden Republican National Convention nicht einfach durchsucht werden können. Dies sei nur dann möglich, wenn Anzeichen dafür vorhanden seien, dass eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe und diese durch umfassende Durchsuchungen verringert werden könne. Das Gericht stellte aber klar, dass weniger aufdringliche Durchsuchungen, wie z.B. Metalldetektoren, nicht den vierten Zusatzartikel der Verfassung verletzen.

Im übrigen seien Absperrungen zur Einzäunung der Demonstranten nur dann zulässig, wenn durch sie nicht der Zugang und die Teilnahme an der Demonstration grundlos beschränkt werde. Straßen und Gehwege dürften nicht einfach abgesperrt werden, ohne dass bekannt gegeben werde, wie man anderweitig zu dem jeweiligen Demonstrationsort gelangen könne.

Die Entscheidungen machen den schwierigen Balanceakt deutlich, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit in Einklang zu bringen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.