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Freitag, den 23. Juli 2004

Gleichgeschlechtliche Ehen

 
SK - Washington.   Das US-amerikanische Repräsentantenhaus hat gestern einen Gesetzesentwurf zum Marriage Protection Act gebilligt, welcher amerikanischen Bundesgerichten die Zuständigkeit nehmen soll, über Fälle gleichgeschlechtlicher Ehen zu entscheiden.

Insbesondere wäre der Supreme Court damit nicht mehr zuständig, über die Verfassungsmäßigkeit des Defense of Marriage Act of 1996 zu entscheiden. Dieser besagt, dass kein Bundesstaat gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen muss, die in anderen Bundesstaaten gültig sind. Einige Befürworter befürchten, dass Bundesgerichte versuchen würden, die Bundesregierung oder Bundesstaaten anzuweisen, die bereits in Massachusetts erlaubten gleichgeschlechtlichen Ehen anzuerkennen. Der Gesetzesentwurf sieht sich im Senat jedoch einer starken Opposition gegenüber. Da bereits letzte Woche Republikaner und Demokraten den Federal Marriage Amendment, den Bundeseheänderungsbeschluss blockiert haben, bleibt das Abstimmungsergebnis abzuwarten.

Das letzte Mal als der Kongress ein Gesetz billigte, welches dem Supreme Court die Zuständigkeit nahm, über verfassungsrechtliche Angelegenheiten zu entscheiden, war im Jahre 1868. Andere Versuche dieser Art haben den Kongress bisher nicht erfolgreich passieren können.




Blick nach Berlin

 
SK - Washington.   The House Energy and Commerce Subcommittee on Telecommunications and the Internet hat sich diese Woche Details über die im August 2003 stattgefundene Umstellung vom analogen zum terrestrisch-digitalen Fernsehen im Großraum Berlin/Potsdam angehört, um von den dort gemachten Erfahrungen zu profitieren. Anlass ist die Entscheidung des amerikanischen Gesetzgebers bis Ende 2006 die Radio- und Fernsehausstrahlung zu digitalisieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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