Konkret ging es um ausgewählte neuere Entwicklungen im Wirtschaftsrecht mit besonderer Bedeutung für den transatlantischen Verkehr. Wichtige Trends sind im Recht der Bemessung des Strafschadensersatzes, der Durchsetzbarkeit von Schiedsklauseln, der Einschränkungen bei Vertragsstrafen und der Auslagerung von Verfahren ohne US-Bezug, sowohl bei der Zuständigkeit der US-Gerichte als auch bei US-Beweisverfahren als Umgehung ausländischer Restriktionen, zu bemerken. Aufgrund des Interesses der mit dem US-Recht überdurchschnittlich vertrauten Teilnehmer durfte ich auch die sich aus der neueren Staatenimmunitätsrechtsprechung ergebenden Aspekte der Haftungsverlagerung von Staat auf Wirtschaft ansprechen.
Diese Mitteilung dient gleichzeitig als Erklärung für das leichte Sommerloch unserer laufenden Berichterstattung.