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Sonntag, den 01. Aug. 2004

Lehmann zu Best Efforts

 
Overview
Book review of
Best Efforts in
int'l context
CK - Washington.   Im Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg, veröffentliche der Kölner Kollege Sascha Lehmann sein bemerkenswerter Buch Best efforts- und Best endeavours-Verpflichtungen im US-amerikanischen und englischen Wirtschaftsvertragsrecht, ISBN 3-800501362-5. Verpflichtungen dieser Art werden heute auch in deutsche Verträge transplantiert, obwohl ihnen das rechtliche Äquivalent fehlt und das deutsche Recht nicht das rechtliche Umfeld des Common Law und Equity Law bietet, in dem diese magischen Begriffe des anglo-amerikanischen Vertragsrechts gewachsen sind.

Lehmann erörtert somit ein von wachsender wirtschaftsrechtlicher Bedeutung gekennzeichnetes Problempotenzial. Seine Untersuchung gründet auf dem unerlässlichen Verständis für Unterschiede zwischen Common Law und Equity und ihren Rechtsfolgen Schadensersatz einerseits und Erfüllung andererseits, aber auch den Beweisregeln, denen beispielsweise in der US-Anwaltszulassungprüfung ein Sechstel Gewicht zukommt und die sich kritisch auf die Bewertung derartiger Verpflichtungsklauseln auswirken.

Lehmann unterscheidet sorgfältig zwischen den amerikanischen best Efforts und englischen best Endeavours, die er in ihrem jeweiligen Rechtsumfeld und mit zahlreichen Präzedenzfallnachweisen vorstellt, um sie schließlich zum deutschen Recht in Bezug zu setzen. Deutlich und zu Recht warnt Lehmann davor, diese Begriffe als Vertragslyrik und Haftungsabschwächung zu verstehen. Er schließt sein Werk mit einer Sammlung von Klauseln, die sich vom Lizenz- bis zum Unternehmenskaufrecht erstrecken, und einem hilfreichen Literaturverzeichnis ab. Lehmanns Buch ist uneingeschränkt jedem zu empfehlen, der im transatlantischen Verkehr mit diesen Verpflichtungen bei der Vertragsgestaltung, -erfüllung oder -streitklärung konfrontiert wird.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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