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Donnerstag, den 05. Aug. 2004

Vager Gerichtsstand

 
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CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des 11. Bezirks entschied am 29. Juli 2004 in Sachen Global Satellite Communications Co. v. Starmill U.K. Ltd. über die Unbestimmheit einer vertraglichen Gerichtsstandsklausel und bestimmte, dass sie, wenn sie verschiedene Ergebnisse ermöglicht, gegen die Partei auszulegen ist, die die Klausel in den Vertrag eingebracht hat.

Der Fall betrifft einen Streit, für den sowohl einzelstaatliche Gerichte als auch Bundesgerichte zuständig sein können. Die englische Beklagte beantragte die Verweisung der beim einzelstaatlichen Gericht eingereichten Klage an das Bundesgericht der ersten Instanz, und das Bundesberufungsgericht gab ihr Recht. Die Vertragsklausel legte eine örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Kreis Broward fest. Dort gibt es Bundes- und Staatsgerichte mit verschiedenen Bezirken und Gerichten. Das Gericht fand letztlich diese Festlegung für zu unbestimmt, sodass sie zumindest nicht die Verweisung aufgrund sachlicher Zuständigkeit an das Bundesgericht verbot und auch die Verweisung von einem örtlichen Gericht im Kreis an ein anderes erlaubt hätte.

Die Urteilsbegründung ist für Leser, die mit den parallelen Gerichtssystemen von Bund und Einzelstaaten sowie den Unterschieden zwischen Jurisdiction und Venue und zwischen der Zuständigkeit über die Person, die Sache und aufgrund Diversity vertraut sind, recht lesenswert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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