×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 19. Aug. 2004

rref.de live

 
CK - Washington.   Als ständiger Ausbilder von Referendaren in der Auslandsstation freut mich die Live-Schaltung des neuen Blogs www.rref.de. Getragen von zwei erfahrenen Bloggern, Peter Müller und Sascha Kremer, die sich in der Blawg-Szene bereits Ruhm und Ehr erworben haben, sollte es eine sicherlich bald erfolgreiche Bereicherung der Rechtsbloglandschaft darstellen. Allein die Kategorie für die Auslandsausbildung dürfte dem Blog zahlreiche interessierte Leser garantieren. Wenn das GALJ auch ein Nicht-Ich-Blog ist, gratuliere ich den Initiatoren und wünsche allen erdenklichen Erfolg!



Wettbewerbsverbot wirksam

 
CK - Washington.   Im Fall Nike, Inc. v. Eugene McCarthy, Az. 03-35818, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 8. August 2004 über das wirksame Zustandekommen eines Wettbewerbsverbot für einen Angestellten, der zur Konkurrenz wechselt. Der Fall betrifft ein solches Verbot, welches nach dem Vertragsrecht von Oregon, §653.195(1)(b)(2004) Or. Rev. Stat., anlässlich einer Beförderung vereinbart wurde.

Da die Beförderungserklärung und die schriftliche Bestätigung der Beförderungsbedingungen mit der angeschlossenen Vereinbarung des Wettbewerbsverbots um einige Tage auseinander lagen, rügte der Arbeitnehmer die Wirksamkeit des Verbots wegen der mangelnden gesetzlichen Verbindung der beiden Erfordernisse. Das Gericht untersuchte die Rechtsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Bestimmung, die nach seiner Feststellung das nachträgliche, einseitige Aufbürden neuer Arbeitsbedingungen verbieten sollte, während eine Änderungsbeförderung zulässig sein sollte.

Das Gericht stellte in seiner Würdigung auf die Gesamtumstände des Zustandekommens der Beförderung, damit verbundener Dokumente sowie schuldhafte Verzögerungen ab, ohne Parteien eines Wettbewerbsverbots zu bestimmten Fristen oder die Zeitgleicheit von Angebot, Offenlegung aller zu Bedingungen, Annahme, Entwurf, Ausfertigung und Unterzeichnung aller Unterlagen und Erstzahlung des höheren Gehalts zu zwingen.

Da es die Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens traf, musste es auch die Nachteile des Verbots für beide Seiten abwägen. In diesem Fall sah das Verbot eine sonst in den USA unübliche Karenzzahlung des Gehalts für ein Jahr vor, was sich als wichtiger Faktor zur Durchsetzung des Wettbewerbsverbot erwies.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER