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Freitag, den 20. Aug. 2004

Filesharing-Technik bleibt legal

 
CK - Washington.   Das Anbieten von Filesharing-Programmen der Peer-to-Peer-Technik bleibt legal, bestätigte gestern in Sachen Metro Goldwyn Mayer Studios, Inc. et al. v. Grokster, Inc. et al., Az. 03-55894, das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks. Die konkrete Rechtsfrage in diesem Fall betrifft die Mithaftung des Softwareherstellers für den etwaigen rechtswidrigen Einsatz durch Softwareanwender. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden, langerwarteten Sieg für die Softwarebranche dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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