Filesharing-Technik bleibt legal
CK - Washington. Das Anbieten von Filesharing-Programmen der Peer-to-Peer-Technik bleibt legal, bestätigte gestern in Sachen Metro Goldwyn Mayer Studios, Inc. et al. v. Grokster, Inc. et al., Az. 03-55894, das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks. Die konkrete Rechtsfrage in diesem Fall betrifft die Mithaftung des Softwareherstellers für den etwaigen rechtswidrigen Einsatz durch Softwareanwender. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden, langerwarteten Sieg für die Softwarebranche dar.