Tanz ums Eigentum
CK - Washington. Die Work Made for Hire-Doktrin ist die wohl praktisch bedeutsamste Regel im amerikanischen Urheberrecht. Sie weist das Eigentum bei Auftragsarbeiten der jeweils nach den faktischen Gegebenheiten berechtigten Partei zu. Im Fall Martha Graham School and Dance Foundation, Inc. et al. v. Martha Graham Center of Contemporary Dance, Inc. et al., Az. 02-2451, 03-7020, erörterte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 18. August 2004 den Fall der Eigentumszuweisung für Werke, die seit den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts geschaffen wurden.
Sie umspannen also einen Zeitraum explosiven Wachstums an weiter denn je zuvor verbreiteter Kreativität, in dem auch die Work Made for Hire-Doktrin bedeutsame Entwicklungen erlebte, darunter Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten - besonders CCNV v. Reid - und Korrekturen des Gesetzgebers - besonders im Jahr 1976.
Die Martha Graham-Berufungsentscheidung erfasst zu viele Sachverhalte - allesamt auf die Choreographie von Tänzen bezogen -, um sich für einen Kurzüberblick zu eignen. Die ausführliche Begründung ist als Leitfaden und Checkliste für die Rechtsinhaberschaftsprüfung, Due Diligence und Rechtsinventarisierung von im vergangenen Jahrhundert entstandenen Werken sehr zu empfehlen. Trotz ihrer konkreten Faktenbezogenheit lässt sie sich auch auf die unerlässliche Prerelease-Inventarisierung im IT-Bereich, so bei Opensource-Software, sowie generell auf Konfliktfragen bei mehreren schöpfungsbeteiligten Parteien übertragen.