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Samstag, den 21. Aug. 2004

Tanz ums Eigentum

 
CK - Washington.   Die Work Made for Hire-Doktrin ist die wohl praktisch bedeutsamste Regel im amerikanischen Urheberrecht. Sie weist das Eigentum bei Auftragsarbeiten der jeweils nach den faktischen Gegebenheiten berechtigten Partei zu. Im Fall Martha Graham School and Dance Foundation, Inc. et al. v. Martha Graham Center of Contemporary Dance, Inc. et al., Az. 02-2451, 03-7020, erörterte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 18. August 2004 den Fall der Eigentumszuweisung für Werke, die seit den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts geschaffen wurden.

Sie umspannen also einen Zeitraum explosiven Wachstums an weiter denn je zuvor verbreiteter Kreativität, in dem auch die Work Made for Hire-Doktrin bedeutsame Entwicklungen erlebte, darunter Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten - besonders CCNV v. Reid - und Korrekturen des Gesetzgebers - besonders im Jahr 1976.

Die Martha Graham-Berufungsentscheidung erfasst zu viele Sachverhalte - allesamt auf die Choreographie von Tänzen bezogen -, um sich für einen Kurzüberblick zu eignen. Die ausführliche Begründung ist als Leitfaden und Checkliste für die Rechtsinhaberschaftsprüfung, Due Diligence und Rechtsinventarisierung von im vergangenen Jahrhundert entstandenen Werken sehr zu empfehlen. Trotz ihrer konkreten Faktenbezogenheit lässt sie sich auch auf die unerlässliche Prerelease-Inventarisierung im IT-Bereich, so bei Opensource-Software, sowie generell auf Konfliktfragen bei mehreren schöpfungsbeteiligten Parteien übertragen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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