Rechtliches Gehör und Lobbying
CK - Washington. Lobbying war früher kaum geregelt. Die Grenzen des guten Geschmacks und gesellschaftlichen Anstandes spielten die Hauptrolle. Washington's Ultimate Insider from Roosevelt to Reagan, Thomas Corcoran, ging zu weit, als er vor Jahrzehnten Freunde im Supreme Court auf aktuelle Fälle ansprach, an denen seine Geschäftsfreunde ein wirtschaftliches Interesse fanden. Zu Hitler- und Stalinzeiten wurde ein Bundesgesetz namens FARA erlassen, das die Vertreter ausländischer Interessen zur Offenlegung gewisser Ein- und Ausgaben im Rahmen der Beeinflussung der Gesetzgebung und der öffentlichen Meinung verpflichtete.
In den letzten zwei Jahrzehnten haben auch die Einzelstaaten versucht, ihre Parlamente vor ungeziemem Einfluß zu schützen, was im Wesentlichen auf die Offenlegung finanzieller Aspekte hinausläuft.Da das Meinungsfreiheits- und Petitionsrecht der Bundesverfassung und vergleichbare Rechte einzelstaatlicher Verfassungen eingeschränkt werden, sind Konflikte nicht unerwartet. Heute entschied ein Gericht im Staate New York, dass das dortige Lobbygesetz zu weit geht, indem es der zuständigen Behörde ein weites Ermessen in der Verfolgung von Verstößen einräumt, ohne jedoch Rechtsstaatsgrundsätze zu berücksichtigen, insbesondere den der Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer Strafzumessung.
Disclaimer: Der Verfasser berät diesen Gesetzen unterfallende Parteien, und Thomas Corcoran gehörte seiner Kanzlei an.
In den letzten zwei Jahrzehnten haben auch die Einzelstaaten versucht, ihre Parlamente vor ungeziemem Einfluß zu schützen, was im Wesentlichen auf die Offenlegung finanzieller Aspekte hinausläuft.