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Donnerstag, den 26. Aug. 2004

Induce gegen P2P  

CK - Washington.   Der Gesetzesentwurf mit dem Kürzel INDUCE stellt nach Darstellung der Technikfirmen, darunter Softwarehersteller und ISPs, eine ungebührliche Gefahr für Unternehmen dar, teilten sie dem Kongress mit. Sie befürchten Klagen wegen mittelbarer Verletzung von Urheberrechten aufgrund des Gesetzes, welches genau das Gegenteil dessen hervorrufen würde, was das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks gerade im Grokster-Fall als rechtswidrige beurteilt hat.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass der Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004, amtlich A bill to amend chapter 5 of title 17, United States Code, relating to inducement of copyright infringement, and for other purposes genannt, auf eine Zielscheibe namens P2P schrumpfen wird. Ausgerechnet diese Technik stellt die Chance für Killer-Applications dar, auf die die Wirtschaft seit langem wartet. Somit würde sich Amerika selbst die Chancen verbauen, die der P2P-Markt bietet.


Donnerstag, den 26. Aug. 2004

Rechtliches Gehör und Lobbying  

CK - Washington.   Lobbying war früher kaum geregelt. Die Grenzen des guten Geschmacks und gesellschaftlichen Anstandes spielten die Hauptrolle. Washington's Ultimate Insider from Roosevelt to Reagan, Thomas Corcoran, ging zu weit, als er vor Jahrzehnten Freunde im Supreme Court auf aktuelle Fälle ansprach, an denen seine Geschäftsfreunde ein wirtschaftliches Interesse fanden. Zu Hitler- und Stalinzeiten wurde ein Bundesgesetz namens FARA erlassen, das die Vertreter ausländischer Interessen zur Offenlegung gewisser Ein- und Ausgaben im Rahmen der Beeinflussung der Gesetzgebung und der öffentlichen Meinung verpflichtete.

In den letzten zwei Jahrzehnten haben auch die Einzelstaaten versucht, ihre Parlamente vor ungeziemem Einfluß zu schützen, was im Wesentlichen auf die Offenlegung finanzieller Aspekte hinausläuft. Da das Meinungsfreiheits- und Petitionsrecht der Bundesverfassung und vergleichbare Rechte einzelstaatlicher Verfassungen eingeschränkt werden, sind Konflikte nicht unerwartet. Heute entschied ein Gericht im Staate New York, dass das dortige Lobbygesetz zu weit geht, indem es der zuständigen Behörde ein weites Ermessen in der Verfolgung von Verstößen einräumt, ohne jedoch Rechtsstaatsgrundsätze zu berücksichtigen, insbesondere den der Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer Strafzumessung.

Disclaimer: Der Verfasser berät diesen Gesetzen unterfallende Parteien, und Thomas Corcoran gehörte seiner Kanzlei an.


Donnerstag, den 26. Aug. 2004

Donnerstag, den 26. Aug. 2004

Erklärung zu Spam  

CK - Washington. Das hiesige Bundesjustizministerium beabsichtigt, morgen, Donnerstag, eine Erklärung über Maßnahmen zur Durchsetzung des CAN-SPAM-Gesetzes abzugeben. Seit dem Inkrafttreten des unglücklichen Gesetzes hat Spam-Post an Intensität und Gefährlichkeit zugenommen. Vielleicht überrascht das Ministerium morgen, doch sind in der Regel nützlichere Aussagen zu Spam von der Kartell- und Verbaucherschutzbehörde Federal Trade Commission zu erwarten. In Zusammenarbeit mit den Einzelstaaten soll das Ministerium Dutzende Spam-Versender festgenommen haben. Vielleicht gibt es ein Memorandum über die Legalität der Versendung der Spammer in ein Gefängnis in Bagdad.
Nachtrag: Ashcrofts Presseerklärung zur Spam-Verfolgung, Digital Gridlock.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.