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Mittwoch, den 01. Sept. 2004

Klage wegen Verstoß gegen Do Not Call-Gesetz

 
SWM - Idstein.   Die Federal Trade Comission (FTC) hat erstmals eine Firma verklagt, die Personen initiativ angerufen hatte, obwohl diese sich auf der Do Not Call-Liste eingetragen hatten, um von solchen Anrufen (sog. "cold calls") verschont zu bleiben.

Trotzdem hatte die Firma Braglia Marketing Group nach Angabe der FTC mehr als 300.000 solche Telefonate geführt. Rechtlich bindend ist die Liste in den USA seit dem 01.10.2003. Vorliegend handelt es sich um den ersten von der FTC zivilrechtlich verfolgten Fall.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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