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Mittwoch, den 01. Sept. 2004

Klage wegen Verstoß gegen Do Not Call-Gesetz

 
SWM - Idstein.   Die Federal Trade Comission (FTC) hat erstmals eine Firma verklagt, die Personen initiativ angerufen hatte, obwohl diese sich auf der Do Not Call-Liste eingetragen hatten, um von solchen Anrufen (sog. "cold calls") verschont zu bleiben.

Trotzdem hatte die Firma Braglia Marketing Group nach Angabe der FTC mehr als 300.000 solche Telefonate geführt. Rechtlich bindend ist die Liste in den USA seit dem 01.10.2003. Vorliegend handelt es sich um den ersten von der FTC zivilrechtlich verfolgten Fall.



Kerry wird verleumdet

 
CK - Washington.   In einer Findlaw-Kolumne argumentiert Ex-Präsidentenberater John Dean, daß John Kerry eine Verleumdungsklage gegen die ihn beschuldigenden Bootssoldaten erheben sollte. Sein gutachterlicher Vermerk erörtert die historische Entwicklung der Kandidatenverleumdung.



Großverdiener führen im Wahlkampf

 
CK - Washington.   United for a Fair Economy, eine laut Findlaw linkslastige Forschungsanstalt, stellt in ihrem heutigen Bericht Executive Excess 2004 (PDF) fest, dass sich die führenden Großverdiener auch beim Sammeln von Wahlgeldern die meisten Freunde verschaffen. Diese Spenden werden öffentlich verzeichnet. Die Untersuchung stellte auch die Verbindungen von Führungskräften zu anderen Merkmalen fest:

So verdienen sie mehr, wenn sie Stellen aus dem US-Dienstleistungssektor ins Ausland verlegen, so bei United Technologies, Citigroup, Oracle, Bank of America, Cognizant Technology Solutions, Morgan Stanley, Intuit, SBC Communications, Conseco, JP Morgan Chase, Sprint, Bank of New York, Time Warner, General Electric und American Express. Die untersuchten Mitglieder der Chefetagen verdienten im Jahre 2003 nun das 301-Fache der einfachen Arbeitnehmer oder das 634-Fache eines einfachen Soldaten.



Megan's Law im Internet

 
CK - Washington.   Wegen Straftaten mit geschlechtlichem Einschlag vorbestrafte Täter werden 10 Jahre nach dem Mord an Megan Kanka demnächst auch in Kalifornien im Internet verzeichnet werden. Alle Staaten haben mittlerweile nach dem Modell des Megan's Law solche Verzeichnisse eingerichtet. Sechs Staaten veröffentlichen die Daten laut Findlaw bisher nicht im Internet, doch diese Zahl schrumpft.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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