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Freitag, den 03. Sept. 2004

Kein Konto, keine Diplomatie

 
CK - Washington.   Nachdem die Riggs Bank, Hausbank der Botschaften und Konsulate, dieses Geschäft wegen fehlerhafter oder unterlassener Geldwäschemeldungen aufgeben muss, stoßen immer mehr Botschaften auf Schwierigkeiten, eine neue Bank zu finden. Selbst auf die persönliche Intervention des Außenministers reagieren die Bankenchefs ablehnend.

Heute stellt sich die Frage, ob die Anordnungen des US-Schatzamtes nach der Verordnung eines Ordnungswidrigkeitsgeldes von $25 Mio. durch die Bankenaufsicht OCC nicht eine Verletzung von Artikel 25 der Wiener Diplomatenkonvention darstellen. Nach Artikel 25 sind die Infrastrukturvoraussetzungen zu schaffen, die den Diplomaten ihre Arbeit ermöglichen. Mittlerweile wird den USA mit Sanktionen gedroht, weil Botschaften ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können und mindestens eine Botschaft schließlen musste. Ein Land droht mit eigenen Anweisungen an seinen Bankensektor, amerikanische Botschaften nicht mehr zu bedienen.

Das heutige Wall Street Journal berichtet auf Seite C1 über weitere Facetten dieses Problems: Auch die Bankvorgänge führender amerikanischer Politiker, darunter Präsidentschaftskandidat Senator Bob Dole, sollen von Riggs Bank nicht entsprechend der Geldwäschebestimmungen gemeldet worden sein. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass einige Bestimmungen erst mit dem Patriot Act Gesetzeskraft erlangten und erst seit 2001 die Geldwäschebestimmungen immer strenger ausgelegt werden. Somit verwundert nicht, dass die bisherigen Verfahren um Strafverfahren ergänzt werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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