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Sonntag, den 05. Sept. 2004

Bundesweiter Feiertag  

CK - Washington.   Selbst Kanzleien bleiben am Montag geschlossen: Das zweite bundesweit lange Wochenende erstreckt sich auf den Montag, den Labor Day. Das erste gab es am Memorial Day. Der nächste bundesweit anerkannte Feiertag ist an Thanksgiving, und dann dauert es wieder bis Neujahr.

Da freie Tage nach Ostern, Pfingsten oder Weihnachten unbekannt sind, und neben den obigen nur noch der 4. Juli als auch für Kanzleien heilig gelten, hat dieser Montag seine besondere Bedeutung.

Natürlich haben auch die USA mehr als vier Feiertage im Jahr, aber ob sie auch arbeitsfrei sind, steht auf einem anderen Blatt: für im öffentlichen Dienst Tätige im Bundes-, Staats- Kreis- oder Stadt-Amtsblatt, für alle anderen im Employment Manual des jeweiligen Unternehmens.


Sonntag, den 05. Sept. 2004

Gerichte selbst im Web  

CK - Washington.   Der District of Columbia als Hauptstadtbezirk hat neben zahlreichen Bundesgerichten zwei eigene Gerichte: Als erste Instanz den Superior Court, als oberste Instanz den Court of Appeals. Bisher waren diese Gerichte beim Webauftritt Gäste der Anwaltskammer, soweit es um die Webdarstellung ging. Nun besitzen sie ihren eigenen Auftritt.


Sonntag, den 05. Sept. 2004

Schiedsspruch in Hawaii  

CK - Washington.   Am 22. Juli 2004 entschied das Oberste Gericht des Staates Hawaii in Sachen Neil Ngo et al. v. State Farm Mutual Automobile Insurance Company, Az. 24506, die Frage der Vollstreckung eines Schiedsspruches gegen den Versicherer. Der Versicherer behauptete, das Schiedsgericht sei unzuständig für die Frage des Selbstbehalts gewesen, der erstinstanzlich bestätigte Schiedsspruch verstoße gegen den gesetzlich in HRS § 431:10C-301.5 dokumentierten Ordre Public und das Untergericht habe den Klägern keine Erstattung der Anwaltsgebühren zuerkennen dürfen.

Zur ersten Frage erklärte das Gericht, das Schiedsgericht dürfe im Rahmen seiner Vertragsauslegung alle Fragen klären. Im zweiten Fragenkreis hielt es die Rechtsverletzung durch das Schiedsgericht für nicht hinreichend schwerwiegend, um die Vollstreckung des Schiedsspruchs zu vereiteln, denn wer sich dem Schiedsverfahren zuwende, müsse auch gewisse Fehler in der Rechtswürdigung hinnehmen, vgl. Daiichi Hawai`i Real Estate Corp., 103 Hawai`i 336, 82 P.3d at 422.

Außerdem beschied der Supreme Court, dass die Gewährung von Anwaltsgebühren gegen das Gesetz von Hawaii verstoße, denn die erforderlichen Merkmale seien nicht gegeben: Erstens müsse der Versicherer die Haftung grundsätzlich ablehnen. Zweitens müsse das Gericht den Deckungsschutz bestätigen und eine Leistung zusprechen. Hier habe das Gericht keine Haftungsfrage geklärt. Die Vollstreckungsklage betreffe nicht die Leistungspflicht des Versicherers nach dem Deckungsvertrag, vgl. Labrador v. Liberty Mut. Group, 103 Hawai`i 206, 211, 81 P.3d 386, 391 (2003).







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.