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Mittwoch, den 08. Sept. 2004

Abtreibung verfassungsgemäß

 
CK - Washington.   Wahrscheinlich wirkt sich die heutige Entscheidung in Sachen Carhardt et al. v. Ashcroft auf die Bundeswahlreden aus, mit der ein dritter Bundesrichter die Verfassungswidrigkeit des von der Regierung Bush durchgefochtenen Abtreibungsverbots, des Partial Birth Abortion Ban Act, feststellt. Er erklärt, dass das Gesetz eine ärztliche Maßnahme zur Rettung einer Schwangeren nicht gestattet, sondern verbietet, was gegen die Bundesverfassung verstoße.



ID-Risiko fast 100 %

 
CK - Washington.   Bei Studenten in Kalifornien liegt das Risiko des Identitätsdiebstahls bei 5,8 Sechsteln, also fast 100%, warnte der Staat. Risiken ergeben sich aus physischen und elektronischen Einbrüchen in amtliche Netzwerke sowie aus dem Verlust von Geräten oder Teilen. Da Immatrikulations- und Finanzierungsanträge auch Daten über Familienmitglieder enthalten, dürfte die Zahl der neuerlich Betroffenen weit über den 580.000 Personen liegen, auf die der Staat nun hinweist.



Thrombose kein Warschauer Schaden

 
CK - Washington.   Die Entwicklung einer Venenthrombose im gewerblichen Flugverkehr fällt nicht unter die nach der Warschauer Übereinkunft geregelten Schäden, entschied am 3. September 2004 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Fall Rodriguez v. Ansett, Az. 02-56473.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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