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Freitag, den 10. Sept. 2004

Wohin mit den Zehn Geboten?

 
SK - Washington.   Am ersten Montag im Oktober, dem Startsignal für die neue Sitzungsperiode, wird der US-Supreme Court die Arbeit wieder aufnehmen. Wie der SCOTUSBlog berichtet, hat sich das Gericht unter anderem mit der Verfassungsmäßigkeit der Anbringung der Zehn Gebote in öffentlichen Gebäuden zu befassen.

Bereits im Jahre 1980 entschied das Gericht in Stone v. Graham, Az.: 80-321, dass ein Gesetz, welches das Aufhängen der Zehn Gebote in Klassenräumen verlangt, verfassungswidrig sei. Auch wenn der damalige Gesetzgeber des Staates Kentucky die Gebote als fundamentale Rechtsgrundlage der westlichen Zivilisation und des Common Law der Vereinigten Staaten erachtete, so habe nach Ansicht des Gerichts der religiöse Charakter der Anbringung der Zehn Gebote und der daraus resultierende Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz nicht verleumdet werden können. Dem Supreme Court liegen nunmehr nicht weniger als fünf Anträge zur erneuten Entscheidung dieser Frage vor, darunter die Klagen von Van Orden, McCreary County, Ky., und Harlan County, Ky über die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer dauerhaften Anbringung der Zehn Gebote in Staatskapitolen, Gerichtsgebäuden und Klassenräumen.

Noch ist unsicher, ob das Gericht diese Fälle annehmen wird. Mathew D. Staver, Kopf einer konservativen Gruppe von Anwälten namens Liberty Counsel aus Langwood, Florida ist trotz einer langen Liste von weiteren Klagen, die den Konflikt Staat-Kirche betreffen, zuversichtlich, nicht zuletzt aufgrund der hohen Anzahl unterinstanzlich entschiedener Klagen mit teilweise sehr variierenden Ergebnissen.




Schiedsklausel und Torts

 
CK - Washington.   Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Schiedsklausel erfaßt nicht nur die strittigen Fragen aus einer Kündigung und der daraus resultierenden Behauptung der Vertragsverletzung, sondern auch die damit verbundenen deliktischen Ansprüche, selbst wenn die deliktischen Ansprüche dem Vertragsende nachgelagert sein sollte, entschied am 31. August in Sachen Buckhorn v. St. Jude Heritage Medical Group, Az. G032748, das vierte kalifornische Berufungsgericht.

Die nach der Kündigung behaupteten Torts betreffen eine Verleumdnung und eine unrechtmäßige Verhinderung erwarteter wirtschaftlicher Vorteile. Der Kläger glaubte, der zeitliche Ablauf trenne die nach der Kündigung eingetretenen Haftungsgründe aus der Schiedsklausel heraus, die für Streitigkeiten concerning the enforcement or the interpretation of any provisions of this Agreement gilt. Das Gericht wies das Argument der zeitlichen Abtrennbarkeit zurück. Maßgeblich sei die inhaltliche Verbundenheit der behaupteten Vorfälle mit dem Vertragsverhältnis.



Bush im Dienst

 
CK - Washington.   Die Vermerke zur Dienstvernachlässigung George W. Bushs befinden sich bei Findlaw. An derselben Stelle befinden sich auch Unterlagen zum Mitbewerber Senator Kerry. Bush wurde nach den weiterer Bestätigung harrenden Unterlagen vom Dienst befreit, weil er die befohlenen Leistungen verweigerte. Kerry wurde vom Vietnam-Dienst nach ordensreifen Leistungen befreit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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