Steueransässig dank Marke
CK - Washington. Der Staat North Carolina hat entschieden, dass die Erteilung einer Nutzungslizenz für eine Marke an Lizenznehmer in diesem Staat den ansonsten in diesem Staat nicht tätigen Lizenzgeber der dortigen Steuerhoheit unterstellt. In einem Franchise-Fall, Az. 01-550 stellte das einzelstaatliche Finanzamt fest, dass die Lizenzeinnahmen aus der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele im Staat herrühren, und dass Lizenzgeber im Staat durch die Markenqualitätssicherung und durch Aktivitäten verbundener Unternehmen eine physische Präsenz für Steuerzwecke besitzen. Daher werden Lizenzgeber wie andere, nicht im Staat selbst eingetragene oder durch eine Niederlassung vertretene Unternehmen als "doing business" im Staat behandelt.