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Mittwoch, den 15. Sept. 2004

Das Ende leichtfertiger Klagen II

 
MC - Washington.   Am 14. September 2004 passierte der Lawsuit Abuse Reduction Act trotz der bevorstehenden Präsidentenwahl überraschender Weise das Repräsentantenhaus mit 229 zu 174 Stimmen. Sinn und Zweck des Gesetzesentwurfs (H.R. 4571) wurden bereits in Teil I dargestellt. Lamar Smith, welcher den Gesetzesentwurf einbrachte, teilte in einer Erklärung mit, dass leichtfertige Klageerhebungen zur Insolvenz der Beklagten, zur Rufschädigung und zur Erhöhung der Versicherungsprämien und der Kosten der Gesundheitsvorsorge führten. Die missbräuchlichen Klagen seien eine Lähmung für die Wirtschaft und zugleich ein Spott über unser Rechtssystem. Ob der Gesetzesentwurf nun auch noch den Senat passiert, ist laut der Sprecherin des Senatsminderheitenführers Thomas Daschle fraglich, da der Senat sich noch mit verschiedenen Bewilligungsvorlagen und dringenderen Gesetzesentwürfen zu beschäftigen hat.



Motive des Terrors II

 
MS/MC - Washington.   In der Nachmittagssitzung der gestrigen Veranstaltung der Friedrich Ebert Stiftung wurden die bereits im ersten Teil dargestellten Erörterungen vertieft. Im Rahmen der Podiumsdiskussion unter der Leitung von Judith Kipper vom Council on Foreign Relations stellten Georg Witschel, Beauftragter der Bundesregierung für die Bekämpfung des Internationalen Terrorismus, Auswärtiges Amt, und Freimut Duve vom Woodrow Wilson International Center for Scholars die besonderen strategischen Herausforderungen für die westlichen Demokratien dar. Insbesondere betonten sie, dass sich die Vorgehensweise der Terroristen zur Zielerreichung gewandelt hat. Während noch vor einigen Jahren Persönlichkeiten auf Grund ihrer politischen oder wirtschaftlichen Funktion Ziel der Anschläge waren, richten sich die Anschläge heute gegen westliche Ballungszentren. Mit dieser Strategie versuchen die Terroristen ihren Anschlag medienwirksam zu inszenieren.

Wie Dr. Dieter Dettke zum Ende der Veranstaltung resümierte, ist die Kenntnis der Motive und des religiösen Hintergrundes eine unablässliche Voraussetzung zur wirksamen Bekämpfung zukünftiger terroristischer Attacken.



Inkasso-Falle für Anwälte

 
MS/SK - Washington.   Heute erörtern Clemens Kochinke und Mirko Czechleba das Inkasso als Falle für Rechtsanwälte nach dem Fair Debt Collections Practice Act (FDCPA). Sie gehen insbesondere auf die Haftungsgefahr ein, die deutschen Rechtsanwälten und Kanzleien mit USA- und Deutschland-Standorten droht, wenn sie außergerichtlich Forderungen in den Vereinigten Staaten eintreiben. Die bei deutschen Rechtsanwälten übliche Vorgehensweise zur Beitreibung von Forderungen erweist sich als mit dem FDCPA oft unvereinbar.

Auf Grund der strengen Anforderungen, die der FDCPA an Inkassobevollmächtigte stellt, empfiehlt sich die Darstellung denjenigen, die Geldschulden in den USA realisieren wollen.



Wahl Schwachsinn Recht

 
CK - Washington.   Ein Thema von zunehmender Bedeutung wird beobachtenswert: Die gegenwärtig rechtsfreie Zone des Altersschwachsinns bei Wählern, die von Dritten bei der Ausübung des Wahlrechts unterstützt werden, löst nach drastischen Zeitungsberichten Rufe nach dem Gesetzgeber hervor. Rechtswidrige Wahlhilfe ist bei der Briefwahl möglich, aber auch das gemeinsame Wählen in derselben Kabine ist bedenklich. Statistisch wird die Problematik bedeutsam, weil sich die Wahlbeteiligung der aus gesundheitlichen Gründen Entscheidungsunfähigen als höher erweist als die von Vergleichsgruppen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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