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Freitag, den 17. Sept. 2004

Strafschadensersatz und Religion

 
CK - Washington.   Strafschadensersatz darf nicht im Rahmen der deliktischen Haftung einer religiösen Vereinigung zugesprochen werden, meint der Becket Fund. Er will in allen Fällen mit derartigen Forderungen einen amicus curiae-Schriftsatz einreichen, um das Grundrecht auf die freie Religionsausübung zu schätzen.

Diese Auffassung hält Marci Hamilton vom Princeton Theological Seminary für absurd. Sie begründet ihre Auffassung in An Award of Punitive Damages Against A Religious Institution: Is It a Constitutional Violation?.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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