• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 17. Sept. 2004

Strafschadensersatz und Religion  

CK - Washington.   Strafschadensersatz darf nicht im Rahmen der deliktischen Haftung einer religiösen Vereinigung zugesprochen werden, meint der Becket Fund. Er will in allen Fällen mit derartigen Forderungen einen amicus curiae-Schriftsatz einreichen, um das Grundrecht auf die freie Religionsausübung zu schätzen.

Diese Auffassung hält Marci Hamilton vom Princeton Theological Seminary für absurd. Sie begründet ihre Auffassung in An Award of Punitive Damages Against A Religious Institution: Is It a Constitutional Violation?.


Freitag, den 17. Sept. 2004

Staaten, Reisen, Geld und mehr  

CK - Washington.   Seite 1 der Zeitungen: Heiße Rechtsfragen. Seite 1 der Anwaltsbibel: Schweigepflicht. Solange kein Drittblogger erstere hier analysieren kann, wird das Schweigen noch etwas dauern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.