Präklusion von Widerklagen
MC - Washington. Am 13. September 2004 entschied das US-Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Kentucky in Sachen Static Control Components v. Lexmark Int'l Inc., E.D. Ky., 04-84-KSF, dass die von Lexmark erhobenen Widerklagen nicht präkludiert sind. Mit diesen macht Lexmark unter anderem geltend, dass die von Static Control überarbeiteten Druckerchips den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verletzen.
Eine alte Version der Druckerchips von Static Control verletzte die DCMA-Rechte von Lexmark. Daher verbot der vorsitzende Richter Karl Forester des sechsten Bezirks in der Sache Lexmark Int'l Inc. v. Static Control Components, Aktenzeichen: 03-5400, mittels einstweiliger Verfügung jeglichen weiteren Verkauf der Tonerchips. Ohne eine Entscheidung des Berufungsgerichts abzuwarten, gestaltete Static Control den Tonerchip um und erhob bei demselben Gericht Klage auf Feststellung, dass eine DMCA-Haftung nicht gegeben sei.
Das Gericht entschied, dass die daraufhin erhobenen Widerklagen nicht aufgrund des res judicata-Effektes präkludiert seien, da der jetzige Klagegegenstand sich auf die modifizierten Druckerchips beziehe. Insofern hätten die Widerklagen nicht in einem vorangegangenen Verfahren geltend gemacht werden können.
Eine alte Version der Druckerchips von Static Control verletzte die DCMA-Rechte von Lexmark. Daher verbot der vorsitzende Richter Karl Forester des sechsten Bezirks in der Sache Lexmark Int'l Inc. v. Static Control Components, Aktenzeichen: 03-5400, mittels einstweiliger Verfügung jeglichen weiteren Verkauf der Tonerchips. Ohne eine Entscheidung des Berufungsgerichts abzuwarten, gestaltete Static Control den Tonerchip um und erhob bei demselben Gericht Klage auf Feststellung, dass eine DMCA-Haftung nicht gegeben sei.
Das Gericht entschied, dass die daraufhin erhobenen Widerklagen nicht aufgrund des res judicata-Effektes präkludiert seien, da der jetzige Klagegegenstand sich auf die modifizierten Druckerchips beziehe. Insofern hätten die Widerklagen nicht in einem vorangegangenen Verfahren geltend gemacht werden können.