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Dienstag, den 21. Sept. 2004

Vertragsstrafe zu hoch

 
CK - Washington.   Eine Vertragsstrafe in 120-facher Höhe einer Lizenzgebühr für die Verletzung einer Lizenz durch die Aussaat ungenehmigt geernteter Früchte aus patentiertem und lizenziertem Saatgut hält das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks im Fall Monsanto Company v. Kem L. Ralph, Az. 03.1243, 04-1001, für überzogen und bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung, vgl. Kochinke, Vertragsstrafe bei Patentmissbrauch überzogen. Eine Pauschale kann nicht allen Fakten gerecht werden, bestimmte es. Allerdings hielt es einen viel höheren Schadensersatzbetrag von nahezu $3 Mio. aus anderen Rechtsgründen beim selben Sachverhalt für angemessen, da das Untergericht nachprüfbar die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens des patentverletzenden Bauern geahndet hatte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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