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Mittwoch, den 22. Sept. 2004

Gesetz gegen Phisher und Fälscher  

MS - Washington.   Gestern passierte der Intellectual Property Protection and Courts Improvements Act of 2004 (IPPCIA) das House of Representatives. Das Gesetz soll den Verbraucherschutz verbessern, in dem das Fälschen von Labels, Dokumentationen und Verpackungen an Tonträgern, Software-CDs, Bildträgern und Textträgern verboten wird. Verstöße werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet. Daneben besteht eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz. Weiterhin wird der Gebrauch falscher Kontaktangaben, wie bei Phishern üblich, bei der Verwendung von Domain-Namen zu kriminellen Zwecken mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren bestraft. Bevor das Gesetz dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden kann, muss es noch durch den Senat.


Mittwoch, den 22. Sept. 2004

Muster einer Marke: Kuhfleck  

CK - Washington.   Warum ein Kuhfleckenmuster für Rechnerprodukte Markenschutz genießt und nicht nachgeahmt werden darf, erörtert die Entscheidungsbegründung des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks im Fall Gateway Inc. v. Companion Products, Az. 03-3410, vom 13. September 2004.


Mittwoch, den 22. Sept. 2004

EXIM-Deckung für Libyen-Exporte  

MP - München   Auf Grund eines Erlasses kann nun die Export Import Bank (EXIM) auch für für Libyen-Geschäfte Exportkreditgarantien gewähren. Bislang war die EXIM, die das amerikanische Pendant zur deutschen Auslandsgeschäftsabsicherung HERMES darstellt, hieran wegen des libyschen Atomwaffenprogramms gehindert. Einer Exportkreditgarantie stand das amerikanische Kriegswaffenkontrollgesetz, insbesondere §§101, 102 des Arms Export Control Acts i.V.m. §2 des Export-Import Bank Acts 1945, entgegen.

Mit dem Erlass des Präsidenten vom 10. September 2004 wurde nun auf Grund dringender Interessen der USA und verlässlicher Zusicherungen seitens Libyens nicht nur eine Aufhebung der Sanktionen, sondern auch die Möglichkeit einer exportfördernden EXIM-Deckung erreicht.

Diese Neuerung dürfte sich insbesondere positiv auf amerikanische Exportunternehmen auswirken, die im Öl- und Gassektor angesiedelt sind. Der bislang bestehende Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen G-7 Staaten, die teilweise derartige Exportgarantien gewährten, entfällt damit. Zuvor hatte bereits die deutsche Bundesregierung mit Beschluss vom 12. August 2004 die HERMES-Bürgschaft für Libyen wieder eingeführt. Auslösendes Moment hierfür dürfte die vorausgegangene Lösung der Altschuldenfrage sowie eine Einigung über die Entschädigung der Opfer des La-Belle-Anschlages gewesen sein. Obgleich ein Kooperationsabkommen hinsichtlich von Exportkreditgarantien zwischen den USA und der BRD bislang nicht existiert, arbeiten die staatlichen Kreditversicherer im Rahmen der OECD zusammen, um gleichwertige Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.