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Mittwoch, den 29. Sept. 2004

Waffen raus

 
CK - Washington.   Gegen den Wunsch der Regierung des Hauptstadtbezirks und seiner nicht bundeswahlberechtigten Bevölkerung hat das Haus beschlossen, das Waffenbesitzverbot in Washington aufzuheben. Seit 28 Jahren ist der Besitz von Schusswaffen im District of Columbia verboten. Der Kongress ist die letzte Instanz für die Gesetzgebung seiner Gastgeber in der Hauptstadt. Er übertrumpft gelegentlich die Zuständigkeit der lokalen Regierung. In den 50 Staaten darf er das nicht. Die Gesetzesmaßnahme hängt noch von der Mitwirkung des Senats und des Präsidenten ab.



Übles Schweigen

 
CK - Washington.   Im Fall Michael Flatley v. D. Dean Mauro, Az. B171570, entschied am 2. September 2004 das einzelstaatliche zweite Berufungsgericht in Kalifornien die Frage, ob ein Anwalt gegen eine Erpressungsklage den Einwand geltend machen darf, die von ihm im Namen der Mandantschaft ausgesprochene Vergleichsverhandlungsforderung Geld für Schweigen sei per se rechtmäßig.

Ein Unterhalter rügte mit seiner Klage, der Anwalt habe das Schweigen seiner Mandantin über eine behauptete Vergewaltigung als Gegenleistung für Schadensersatz angeboten. Nach der Feststellung des Gerichts legte der Anwalt dem Kläger schriftlich den Umfang von Materialien, die er der genau bezeichneten Presse offenlegen würde, dar, wenn das Angebot abgelehnt würde. Der Kläger war sich nach eigener und der Kenntnis von Zeugen keines Grundes bewusst, der ihn zu einem Schweigegeld bewegen könnte.

Der Unterhalter klagte wegen Erpressung und Ruinierung seiner Berufsaussichten. Der Anwalt wandte ein, außergerichtliche Verhandlungen genössen einen absoluten Schutz. Die Gerichte waren anderer Auffassung und hielten seine Ausführungen für verfassungsrechtlich ungeschützte Verstöße gegen Strafrecht und Standesrecht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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