Diese Entscheidung ist von weitreichender verfassungsrechtlicher Bedeutung, die CrimLaw und Crime & Federalism detailliert erörtern.
Diese Entscheidung ist von weitreichender verfassungsrechtlicher Bedeutung, die CrimLaw und Crime & Federalism detailliert erörtern.
Mit seiner Entscheidung Commonwealth of Virginia v. John Allen Muhammad vom 1. Oktober 2004 vereitelte das Gericht des Kreises Fairfax den Plan, Muhammad nach der ersten Verurteilung dort weiterzuverfolgen. Es stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht in der gesetzlichen Frist von fünf Monaten nach dem Empfang des Angeklagten eingeleitet hatte. Es hielt diese Frist des einzelstaatlichen Gesetzes für anwendbar. Andere Gerichte in Virginia, wo die Serienverfolgung weiterbetrieben werden sollte, könnten durch diese Entscheidung präjudiziert sein, nicht jedoch die Gerichte in den Staaten Maryland und Alabama, deren Strafverfolgungsansprüche noch unverbraucht sind.
Aus der Sicht des Washingtoner Beobachters erscheint diese Entscheidung nicht nur gerecht. Sie wirkt auch wie ein schon seit langem überfälliger Denkzettel für einen arroganten gewählten Staatsanwalt, der das nördliche Virginia zu einem überkriminalisierten Bezirk gemacht hat, in dem die eigene Bevökerung wie auch die über den für die Region wichtigen Flughafen Dulles einreisende Besucher sich stets wie mit einem Bein im Gefängnis fühlen. Mit der Entscheidung gewinnt das Gericht des Bezirks an Respekt wegen seines Mutes, eine unpopuläre Entscheidung zugunsten eines wahrscheinlichen Schwerstverbrechers zu fällen. Letzlich sollte dieser Beschluss auch in Virginia auf Wohlgefallen stoßen, da er das Rechtsstaatsprinzip bestätigt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.