Straftat im Staat: Kein Bundesfall
CK - Washington. Am 1. Oktober 2004 entschied im Fall United States v. Maxwell, Az. 03-14326, das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks, dass eine nur in einem Einzelstaat begangene Straftat nicht nach Bundesrecht verfolgt werden darf. Der Fall betrifft das Bundespornografiebesitzverbot nach 18 USC §2251A(a)(5)(B). Das Gericht erkannte, dass das Gesetz ohne konkrete Anhaltspunkte keinen Bundesnexus behaupten darf, sondern einen Bezug zum Verkehr im Bundeshandel voraussetzen muss, der im Einzelfall nachzuweisen ist. Der bundesgesetzgeberische Versuch, eine einzelstaatliche Straftat bundesrechtlich zu verfolgen, wäre bundesverfassungswidrig. Diesem Fall fehlt jeglicher wirtschaftliche oder gewerbliche Bezug zum einzelstaatsübergreifenden Wirtschaftssystem nach der Commerce Clause der Bundesverfassung, vgl. United States v. Lopez, 514 US 549 (1995).
Diese Entscheidung ist von weitreichender verfassungsrechtlicher Bedeutung, die CrimLaw und Crime & Federalism detailliert erörtern.
Diese Entscheidung ist von weitreichender verfassungsrechtlicher Bedeutung, die CrimLaw und Crime & Federalism detailliert erörtern.