• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 05. Okt. 2004

DAJV tagt in Berlin  

CK - Washington.   Vom 8. bis 10. Oktober 2004 tagt in Berlin die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung. Das Programm der Jahresversammlung ist auf der DAJV-Webseite bereitgestellt. Die Mitgliederzahl ist bedeutend höher als die ihrer Schwestervereinigung German American Law Association in den Vereinigten Staaten. Das Programm der DAJV ist an diesem Wochenende intensiv, reichhaltig und mit parallel angebotenen Workshops ausgestattet. Auch zu anderen Zeiten bietet die DAJV ein umfassendes Einführungs- und Weiterbildungsangebot in Bereichen der deutsch-amerikanischen Schnittstellen in allen Regionen des Landes. GALA ist in ihren Aktivitäten gegenwärtig auf Washington, New York und Boston beschränkt.


Dienstag, den 05. Okt. 2004

Verjährungshemmung durch Schlichtung  

MC - Washington.   Am 30. Sept. 2004 hob das kalifornische Berufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen Gonzales v. County of Los Angeles Az.: B168867 die Abweisung der Klage durch den Superior Court of Los Angeles County auf. Es entschied, dass die Verjährungsfrist von fünf Jahren des Code of Civil Procedure §§583.310 und 583.560 zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns noch nicht abgelaufen war, da diese durch erfolglose Schlichtungsverfahren gehemmt worden sei. Der Kläger war in einen Verkehrsunfall mit einem Los Angeles County Deputy Sheriff verwickelt und erhob Klage. Der Ablauf der Fünfjahresfrist wurde durch drei erfolglose Schlichtungsverfahren gehemmt, so dass der Beginn der Verhandlung noch fristgemäß war.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.