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Samstag, den 09. Okt. 2004

DAJV Workshops in Berlin

 
SK - Washington   Die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung lud, wie bereits hier angekündigt, vom 8. Oktober bis 10. Oktober 2004 zur Jahreskonferenz zum deutsch-amerikanischen Recht 2004. Dr. Ludwig Leyendecker, Vorsitzender der DAJV, und der Vertreter der US-Botschaft Robert Cekuta eröffneten die Veranstaltung am Freitag Abend in den Räumen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Vor dem gemütlichen Teil des Abends im Weinkeller der Landesvertretung, las Louis Begley, Anwalt und zugleich einer der bekanntesten amerikanischen Schriftsteller der Gegenwart, Legal Scenes aus seinen bekanntesten Werken.

Der Samstag Vormittag begann mit den Workshops der DAJV-Fachgruppen Mergers and Acquisitions; Media-Telecom-IP, Steuerrecht sowie Arbitration, Litigation, Mediation, letzterer zum ersten Mal mit dem Secretary Dr. Stephan Wilske. Im Workshop I unter Moderation von Dr. Rolf M. Winkler, der sich über lange Jahre für die Vereinigung verdient gemacht hat und zu ihren tragenden Säulen zählt, sprachen zwei Vertreter von Kelley, Drye & Warren LLP über Fragen der transatlantischen Zuständigkeit und Clemens Kochinke von Berliner, Corcoran & Rowe LLP unter dem Titel Damage Control in Contracts and Torts über materielles US-Recht, insbesondere mit Blick auf das Mysterium der Liquidated Damages und Penalty Clause - Dichotomie.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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