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Sonntag, den 10. Okt. 2004

Recht bis in den frühen Morgen  

CK - Berlin.   Bis in den frühen Sonntagmorgen zog sich die Jahresversammlung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung mit einer glanzvollen GALA-Veranstaltung hinein, nachdem am Morgen die Workshops zum Abschluss gebracht wurden. Bemerkenswert war der von Dr. Stephan Wilske, Stuttgart, moderierte Workshop C, Teil 2, Arbitration, Litigation and Mediation mit den Beiträgen von Laurence Shore, London, zu Zuständigkeiten und Vollstreckung von Schiedssprüchen nach der New Yorker Übereinkunft, und Richard Kreindler, Frankfurt, zu praktischen Folgen neuerer Entscheidungen über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den USA.

Am Nachmittag folgte eine Expertenrunde mit einer Podiumsdiskussion und Einbeziehung aller Teilnehmer zur Frage der Anpassung der deutschen Juristenausbildung. Ob die Kritik an den gegenwärtigen Systemen auf einem Minderwertigkeitskomplex beruht oder objektiv berechtigt ist, war nicht erkennbar, doch machten die Beiträge deutlich, dass auch die deutsche Juristenausbildung Mäkel aufweist, die sowohl durch Nabelschau und Korrektur als auch Übernahme gewisser Konzepte aus dem Ausland, einschliesslich der USA, ausgeglichen werden können.

Am GALA-Abend trug Dr. Wolfgang Schäble tiefgründig, nachdenklich und auch erheiternd über deutsch-amerikanische Beziehungen vor, die oft von falschen gegenseitigen Einschätzungen gekennzeichnet sind. Dr. Ludwig Leyendecker verlieh seinem Vorstandsvorgänger Rudolf du Mesnil de Rochemont, Frankfurt, die wohlverdiente Ehrenmitgliedschaft zur DAJV, bevor sich die Mitglieder dem Tanze weihten, bei dem man noch in den frühen Morgenstunden Richter und Anwälte in anregter Unterhaltung über internationale Rechtsfragen beobachten konnte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.