Schiedsklausel nach Schriftwechsel wirkt
MP - München Im Fall Asian Pacific v. Rainforest Cafe, Az. 03-2314, bestätigte am 23. August 2004 das Berufungsgericht des achten Bezirks die Ansicht des Untergerichts, dass sich aus einem Schriftwechsel hinsichtlich einer schiedsgerichtlichen Streitbeilegung eine wirksame Schiedsgerichtsvereinbarung ergeben kann. Zugrunde gelegt wurden hierbei die Grundsätze des Vertragsschlusses des Bundesstaates Minnesota, die maßgeblich auf den objektiven Empfängerhorizont und nicht auf den subjektiven Erklärungswillen der Parteien abstellen. Auch die bundesweiten Bestrebungen zur Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Federal Arbitration Act wurden berücksichtigt.