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Dienstag, den 19. Okt. 2004

Zulässiges Kopieren

 
CK - Washington.   Die Fair-Use-Doktrin des US-Urheberrechts, 17 USC §107, analysierte das Bundesberufungsgericht des fünften Bundesbezirks in seiner Entscheidung in Sachen Compaq Computer Corporation v. Ergonome Incorporated et al., Az. 01-20861, vom 5. Oktober 2004. Ergonome hatte ein Buch über die ergonomische Bedienung der Rechnertastatur veröffentlicht und mit Compaq Verhandlungen über den Verkauf desselben mit Compaq-Rechnern geführt. Compaq hatte ein eigenes Handbuch zum selben Thema verfasst und mit einigen Zeichnungen ausgestattet, die denen im Ergonome-Werk sehr ähnlich sind. Das Untergericht erkannte, dass die Zeichnungen urheberrechtsfähig sind, ihre Verwendung durch Compaq jedoch als de minimis im Sinne der Fair-Use-Doktrin anzusehen ist. Die Berufung bestätigte das Ergebnis mit einer ausführlichen Erörterung der Doktrin.



Eingriff in die Zukunft

 
CK - Washington.   Der rechtswidrige Eingriff Dritter in Vertragsverhältnisse anderer Parteien stellt eine oft behauptete Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche in den Vereinigten Staaten dar. In seiner Entscheidung zum Fall Carvel Corporation v. Noonan stellte ein New Yorker Berufungsgericht am 14. Oktober 2004 die Merkmale der Sonderform des rechtswidrigen Eingriffs in zukünftige wirtschaftliche Aussichten, Interference with prospective economic Relations dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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