Ausforschung auf Kosten Dritter
CK - Washington. Weise wie kürzlich der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten entschied ein Amtsgericht in Berlin heute auf die Darlegung des Kollegen Vetter vom law blog, dass ISP-Schutzgesetze nicht mit Verlangen Dritter in Zivilverfahren auf Herausgabe von Kundendaten durchbrochen werden dürfen. In den USA wurden die die Herausgabe beantragenden Musikfirmen aufgefordert, selbst zu erforschen, wer ihre Rechte angeblich verletzt, während in Berlin die Herausgabepflicht auf Strafverfolgungen beschränkt wurde, was auf dasselbe hinauslaufen kann. Siehe auch Kreis, Rückschlag für die Musikindustrie, und Vetter, Novitel / Olbertz.