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Freitag, den 22. Okt. 2004

Benimm: Regeln

 
Washington-Hauptstadt schreibt: "Andere Manieren soll die UBahnpolizei in Washington lernen. Rauchen, essen, kauen und musizieren sind in der UBahn verboten. Kürzlich gab es einen Aufstand, nachdem eine Frau, die den letzten Bissen an der Eingangsschranke schlucken wollte, festgenommen wurde. Kurz danach wurde eine Schwangere, die beharrlich in ihr Handy plärrte, aufgefordert, leiser zu reden, und als sie sich weigerte, festgenommen und auf dem Bauch auf dem Boden durchsucht. Die UBahnbeamten sind verwirrt. Sie sollen das System sauber und sicher halten. Andererseits schiebt man ihnen den schwarzen Peter zu, wenn sie die strikten Regeln vollziehen. Nun beschloss die Verwaltung, ihnen Benimm-Nachhilfe zu erteilen. Vermutlich liegt die Schuld nicht allein bei den Beamten, sondern auch bei Verfassern der Anweisungen, die nicht jeden denkbaren Konflikt vorausgesehen haben."







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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